Das Einkommensteuergesetz sehe in verschiedener Ausprägung die Möglichkeit vor, iRd Gewinnermittlung vor allem Betriebsausgaben in pauschaler Form (durch Anwendung von Durchschnittssätzen oder festgesetzten Pauschbeträgen für Kategorien von Aufwendungen und Ausgaben) zu berücksichtigen. Die Pauschalierungsmöglichkeiten ziele auf eine Vereinfachung der Aufzeichnungspflichten und einen verminderten Prüfungsaufwand ab. Die große Bedeutung von Pauschalierungsmöglichkeiten sei in der Praxis evident und zeige sich nicht zuletzt an der in der Regierungsvorlage zum BBG 2025 vorgesehenen Ausweitung der Basispauschalierung. Untersuchungsgegenstand des Beitrags ist das Zusammenspiel verschiedener Pauschalierungen durch die Möglichkeit der Berücksichtigung eines Arbeitsplatzpauschales in Verbindung mit einer Pauschalierung gem § 17 EStG bzw einer dazu ergangenen Verordnung.

