In § 33a Abs 4 EStG wurde mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II der Mechanismus der automatischen Inflationsanpassung verankert. Aufgrund dieser Bestimmung ergibt sich für jedes Kalenderjahr eine automatische Betragsanpassung (Erhöhung um zwei Drittel der positiven Inflationsrate) in Bezug auf die in § 33 Abs 1a EStG genannten Bestimmungen. Es sind dies die für die Anwendung der Grenzsteuersätze (alle außer der obersten Tarifgrenze) und Absetzbeträge (außer Kinderabsetzbetrag, vgl dazu die Familienleistungs-Valorisierungsverordnung) maßgebenden Bestimmungen mit nominalen Werten innerhalb des § 33 EStG selbst und jene Bestimmungen außerhalb des § 33 EStG, die darauf Bezug nehmen.

