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Langfristig unbewegte Sparguthaben, gewinnerhöhende Auflösung, Bilanzberichtigung, Verjährung

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2025/576ÖStZ 2025, 575 Heft 21 v. 10.11.2025

EStG 1988: § 4 Abs 1 (§ 6 Z 3), § 4 Abs 2 Z 2

BAO: § 293b

VwGH 24. 4. 2025, Ra 2023/15/0112

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