Das BBG 2025 senke die Grenze für "Anteilsvereinigungen" in der Grunderwerbsteuer von bisher 95 % auf 75 %. Die derzeit unterschiedlichen Tatbestände für Personen- und Kapitalgesellschaften in § 1 Abs 2a und § 1 Abs 3 GrEStG würden in einer Neufassung des § 1 Abs 3 GrEStG vereinheitlicht. Die GrESt-Pflicht werde für Personen- und Kapitalgesellschaften erweitert auf einen Wechsel von Gesellschaftsanteilen von "mindestens 75 % innerhalb von sieben Jahren". Der Beitrag analysiert die Änderungen von Anteilvereinigungen in der GrESt kritisch: Eine Besteuerung eines Wechsels von Gesellschaftsanteilen verstößt gegen Unionsrecht.

