Finanzumsätze seien grundsätzlich umsatzsteuerfrei mit der Folge, dass kein Vorsteuerabzugsrecht bestehe. Die wirksame Option zur Umsatzsteuerpflicht führe zum Fortbestand des Vorsteuerabzugsrechts. Die Optionsmöglichkeit bestehe nicht nur bei innerdeutschen Finanzumsätzen, sondern auch bei innergemeinschaftlichen Finanzumsätzen. Bei innergemeinschaftlichen Finanzumsätzen gelten allerdings Besonderheiten. Für den Fortbestand des Vorsteuerabzugsrecht sei eine "fiktive Option" zur "doppelten Steuerpflicht" erforderlich.

