vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuerliche Behandlung bei Zuschüssen für den öffentlichen Verkehr. Die EuGH-Entscheidung vom 8. 5. 2025, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, C-615/23 (Nestler/Scharizer, SWK 18/2025, S. 836)

Artikelrundschau Juni 2025 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2025/568ÖStZ 2025, 573 Heft 21 v. 10.11.2025

Die umsatzsteuerliche Einordnung von Zuschüssen von Gebietskörperschaften, die dazu dienten, Dienstleistungen zu ermöglichen, welche der Allgemeinheit zugutekommen, sei oftmals problematisch. Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist ein Zuschuss nicht gleich ein Zuschuss. Es sei vielmehr zu beurteilen, ob ein Zuschuss steuerbar sei oder nicht. In einer Vielzahl von Fällen gestalte sich die vorliegende Einordnung als Herausforderung, die mit einer gewissen Sensibilität einhergeht und sich in einem Spannungsverhältnis zur Klassifizierung als unechter Zuschuss bzw Entgelt von dritter Seite befindet. Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 8. 5. 2025, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej, C-615/23, ausgesprochen, dass eine pauschale Ausgleichszahlung von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, kein umsatzsteuerbares Entgelt darstelle. Die betreffende pauschale Ausgleichszahlung wurde zur Abdeckung der Verluste aus der Erbringung von Personenbeförderungsleistungen geleistet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!