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Das BFG ortet in § 12 Abs 1 Z 10 KStG einen Verstoß gegen Unionsrecht. BFG vom 7. 3. 2025, RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023 (Bendlinger, SWK 13/2025, S. 658)

Artikelrundschau Mai 2025 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/526ÖStZ 2025, 545 Heft 20 v. 21.10.2025

In zwei Entscheidungen vom 7. 3. 2025, RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023, habe sich das BFG mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob Zinszahlungen, die von einer in Ö ansässigen Konzerngesellschaft an eine niedrigbesteuerte ausländische Muttergesellschaft geflossen seien, aus unionsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 12 Abs 1 Z 10 KStG vom Zinsabzug ausgeschlossen werden dürften. Das BFG sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die von einer österr Kapitalgesellschaft geltend gemachten und an den EWR-MS Liechtenstein bezahlten Darlehenszinsen in EWR- bzw unionsrechtskonformer Einschränkung der österr Regelung nicht dem Abzugsverbot unterlägen und als Betriebsausgaben berücksichtigt werden müssten.

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