In zwei Entscheidungen vom 7. 3. 2025, RV/7102685/2022 und RV/7103283/2023, habe sich das BFG mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob Zinszahlungen, die von einer in Ö ansässigen Konzerngesellschaft an eine niedrigbesteuerte ausländische Muttergesellschaft geflossen seien, aus unionsrechtlicher Sicht auf Grundlage des § 12 Abs 1 Z 10 KStG vom Zinsabzug ausgeschlossen werden dürften. Das BFG sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die von einer österr Kapitalgesellschaft geltend gemachten und an den EWR-MS Liechtenstein bezahlten Darlehenszinsen in EWR- bzw unionsrechtskonformer Einschränkung der österr Regelung nicht dem Abzugsverbot unterlägen und als Betriebsausgaben berücksichtigt werden müssten.

