Würden Mieter auf ihre Kosten in ein Mietgebäude investieren, würden sich viele Fragen stellen: Wer sei wirtschaftlicher Eigentümer der Mieterinvestitionen? Seien die Herstellungskosten beim Mieter zu aktivieren und abzuschreiben? Auf welchen Zeitraum sei abzuschreiben? Welche Folgen löse eine Beendigung des Mietverhältnisses aus? Welche Rolle würden ein Abbruch oder eine Investitionsablöse am Ende einer Vermietung beim Vermieter und Mieter spielen? Der Beitrag entwickelt systematisch und teleologisch konsistente Lösungen. Ein Vergleich mit Investitionen im Baurecht zeigt Unterschiede und Gemeinsamkeiten.

