Am 4. 8. 2025 wurde der Photovoltaikerlass des BMF (PV-Erlass)1 veröffentlicht, der die bisherigen Erlässe2 aufhebt und grundsätzlich ab der Veranlagung 2025 anzuwenden ist, wobei sich Steuerpflichtige auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des gegenständlichen Erlasses berufen können. Der nachstehende Überblick behandelt die umsatzsteuerlichen Aspekte des neuen Erlasses.

