Am 24. Oktober 2024 wurde die achte Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC9) veröffentlicht. Sie soll die Bestimmungen der bereits in Kraft getretenen Pillar 2 Richtlinie um den automatischen Informationsaustausch der verpflichtend abzugebenden Ergänzungssteuererklärungen ergänzen und so die zwischenbehördliche Verwaltungszusammenarbeit innerhalb der EU stärken.

