Um ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, seien die Organe von Kapitalgesellschaften bei Bekanntwerden von Strafrechtsverstößen oder sonstigen maßgeblichen Gesetzesverletzungen im Unternehmen verpflichtet, diese zu untersuchen und aufzuarbeiten. Bleibe das Management untätig, würden neben Schadenersatzforderungen sogar Freiheitsstrafen drohen. Ebenso träfen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beim Verdacht von strafbaren Handlungen Aufklärungs- bzw Redepflichten; in bestimmten Situationen könnten sie auch zu Mittätern ihrer Klienten werden.

