Im Beitrag werden zwei kürzlich ergangene EAS-Bescheide (EAS 3452 und EAS 3453) des österr Finanzministeriums analysiert, die sich mit der Anwendbarkeit bestimmter Steuerprivilegien nach internationalem Recht auf bestimmte Pensionsleistungen befassen. Ö biete privilegierten Einrichtungen und ihren Mitarbeitern verschiedene Steuerbefreiungen, die in mehreren gesetzlichen Rahmenwerken geregelt seien. Die Analyse zeige, wie wichtig es sei, den Anwendungsbereich der Steuervergünstigungen klar abzugrenzen, insb im Hinblick darauf, welche Personen und Einkommensarten darunter fallen.

