Das BMF habe die Gebühren-RL überarbeitet. Seit 1. 4. 2025 seien nunmehr die Gebühren-RL 2025, GZ 2025-0.125.283 (GebR 2025) in Kraft. Neben einigen begrüßenswerten Klarstellungen gebe es auch Anlass zur Kritik.
Das BMF habe die Gebühren-RL überarbeitet. Seit 1. 4. 2025 seien nunmehr die Gebühren-RL 2025, GZ 2025-0.125.283 (GebR 2025) in Kraft. Neben einigen begrüßenswerten Klarstellungen gebe es auch Anlass zur Kritik.
