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Erste Entscheidungen des BFG zu Rückforderungen von COVID-19-Förderungen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das COFAG-NoAG (Fiala/Rzeszut/Sirakova, SWK 14-15/2025, S. 717)

Artikelrundschau Mai 2025 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/507ÖStZ 2025, 509 Heft 19 v. 9.10.2025

Die Rückforderung von COVID-19-Förderungen durch die FinanzVw sei merkbar angerollt. Auch erste BFG-E lägen bereits vor - so habe das BFG etwa einen Verzicht der damaligen COFAG auf eine Rückforderung für ein nunmehriges Rückforderungsverfahren durch die FinanzVw betr dieselbe Förderung - zu Unrecht - als wirkungslos angesehen. Gegen die Regelungen des COFAG-NoAG bestehe auch eine Reihe an verfassungsrechtlichen Bedenken, insb gegen die Verzinsung der rückgeforderten Beträge beginnend ab dem Tag der Auszahlung der Förderung, sowie gegen die zwingende Rückforderung der Förderungen, die keinen Raum für vertrauensschutzrechtliche Erwägungen lasse.

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