Mit 31. 12. 2025 ende die Übergangsphase für die nationale Implementierung des europäischen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Ab 2026 seien Importeure bestimmter Waren sodann verpflichtet, bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU eine Abgabe für die bei der Produktion der Waren entstandenen CO2-Emissionen zu entrichten. CBAM könne zweifellos einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten, doch sei seine Ausgestaltung auf seine Vereinbarkeit mit europäischem und internationalem Recht zu überprüfen. Der Beitrag liefert Einblicke und Analysen zu den größten rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die mit der Implementierung des CBAM einhergehen.

