Im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025 sei es erneut zu Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-Strom gekommen. Der Beitrag skizziert die Verschärfungen für Stromproduzenten ab März 2025, insb auch vor dem Hintergrund der bisherigen Judikatur des VfGH.

