Für die Incentivierung von Schlüsselarbeitskräften könnten Mitarbeitern entweder virtuelle oder echte Anteile eingeräumt werden. Sofern die Entscheidung auf die Gewährung von echten Anteilen falle, stünden neben gewöhnlichen GmbH-Anteilen bzw FlexCo-Unternehmenswertanteilen auch Substanzgenussrechte zur Verfügung. Vor Kurzem sei eine BMF-Anfragebeantwortung zum wirtschaftlichen Eigentumsübergang bei Substanzgenussrechten ergangen. Im Beitrag wird die Eignung von Substanzgenussrechten für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme unter Berücksichtigung der BMF-Auskunft näher beleuchtet.

