Nach der Zielsetzung des BBG 20251 sollen Share Deals von der Grunderwerbsteuer "steuerlich effektiver" erfasst werden. Dazu werden zum einen die Tatbestände des Gesellschafterwechsels und der Anteilsvereinigung und -übertragung erweitert und zum anderen zusätzliche Verschärfungen für Immobiliengesellschaften in Form einer anderen Bemessungsgrundlage und eines höheren Steuersatzes eingeführt. Der Beitrag stellt die Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage gegenüber und beleuchtet die möglichen grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen auf künftige Strukturierungen.

