Im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen werde dem Arbeitgeber bei Nachverrechnungen in der Praxis die Lohnsteuer im Haftungsweg vorgeschrieben - bspw, wenn ein Sachbezug nicht korrekt abgerechnet worden sei. Der VwGH (Ra 2023/15/0107, 13. 12. 2023) habe sich so einen Fall angesehen und komme zu einem überraschenden Ergebnis.

