Am 26. 2. 2025 habe die Europäische Kommission mit der Veröffentlichung der Entwürfe zu den Omnibus-Vereinfachungspaketen I und II ein Omnibus-Verfahren eingeleitet, welches die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken solle. Das Omnibus-Paket I ziele darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten von Unternehmen zeitlich zu verschieben, inhaltlich zu vereinfachen und die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu reduzieren. Auch Anpassungen des CO2-Grenzausgleichssystems seien vorgesehen. Das Omnibus-Paket II befasse sich mit den EU-Investitionsprogrammen. Der Fokus des Beitrags liegt auf dem Omnibus-Paket I und damit auf der Nachhaltigkeitsberichterstattung (NaBe). Der Beitrag zeigt die Hintergründe der NaBe sowie der Omnibus-Initiative auf und behandelt die die Corporate Sustainability Reporting Directive (RL 2022/2464/EU ; CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) betreffenden Änderungsvorschläge.

