Obwohl die Regelung des Abzugsverbots für Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung bereits seit 30 Jahren im österr Recht normiert sei, sei sie immer wieder Gegenstand der Rsp. Basierend auf einem VwGH-Erk aus 2024, liefert der Beitrag eine kritische Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen für den Abzug solcher Aufwendungen oder Ausgaben, welche tw im Gesetz verankert und tw aus der Rsp herausgebildet worden seien.

