Mit 1. 4. 2025 würden auch elektrisch betriebene Kfz der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Änderungen und zeigt die finanziellen Auswirkungen auf Besitzer von E-Pkw anhand konkreter Fahrzeugmodelle. Darüber hinaus wird auf die Anpassung der Berechnungsgrundlage bei Plug-in-Hybriden eingegangen.

