Würden Pkw Arbeitnehmern (AN) für Privatfahrten zur Nutzung überlassen, stelle sich die Frage, wie die damit verbundenen Sachbezüge in der USt zu erfassen seien. Eine Differenzierung nach Maßgabe des Vorsteuerabzugs für die zur Nutzung überlassenen Pkw sei notwendig: Würden Pkw mit Vorsteuerabzug des Arbeitgebers (Fiskal-Lkw oder emissionsfreie Pkw iSd § 12 Abs 2 Z 2a UStG) AN für Privatfahrten zur Nutzung überlassen, so seien die damit verbundenen Sachbezüge USt-pflichtig. Seien die zur Nutzung überlassenen Pkw dagegen vom Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 2 Z 2 UStG ausgeschlossen, seien die Sachbezüge nicht USt-pflichtig.

