Der EuGH habe 2024 in einem Urteil ausgesprochen, dass die unentgeltliche Abgabe von Abwärme einer Biogasanlage MwSt-pflichtig sei (EuGH 25. 4. 2024, C-207/23, Finanzamt X). Der BFH habe die Vorgaben des EuGH nun in seiner Folge-E umgesetzt (BFH 4. 9. 2024, XI R 15/24) und der Biogasanlagen-Saga ein vorläufiges Ende bereitet. Der Beitrag setzt sich anlässlich dieser Rsp kritisch mit der Reichweite der Entnahmebesteuerung bei der unentgeltlichen Abgabe von Nebenprodukten auseinander.

