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Ermittlung der Beherrschungsquote an der ausländischen Passivgesellschaft bei § 10a KStG und mittelbare Beteiligungen über nicht verbundene Unternehmen (Kollruss, RWZ 2025/15, S. 83)

Artikelrundschau März 2025 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/421ÖStZ 2025, 426 Heft 15 und 16 v. 8.8.2025

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG setze eine Beherrschungsbeteiligung an der ausländischen Passivgesellschaft voraus (mehr als 50 % der Stimmrechte, des Kapitals oder der Gewinne). Hier stelle sich die in der Lit bislang nicht untersuchte Frage, ob für Zwecke der Ermittlung der Beherrschungsquote der inländischen Körperschaft an der ausländischen Passivgesellschaft auch mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen seien, die über nicht verbundene Unternehmen gehalten würden. Die Untersuchung komme zu dem klaren Ergebnis, dass mittelbare Beteiligungen über nicht verbundene Unternehmen an der Passivgesellschaft für Zwecke der Ermittlung der Beherrschungsquote der beherrschenden Körperschaft nicht zu berücksichtigen seien, auch nicht im Wege der multiplikativen Durchrechnung.

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