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Die territoriale Begrenzung der Mehrwertsteuergruppe

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof.in Dr.in Caroline Heber, MTax (Sydney)/Univ.-Prof.in Dr.in Sabine Kirchmayr-SchliesselbergerÖStZ 2025/412ÖStZ 2025, 411 Heft 15 und 16 v. 8.8.2025

Das aktuelle Herzensthema der Jubilarin ist ohne Frage der Grundrechtsschutz bei der digitalen Ausgestaltung der Steuererhebung. In diesem Beitrag möchten wir unseren Blick aber nicht in die Zukunft, sondern vielmehr in die Vergangenheit richten und uns einem Thema widmen, das die Jubilarin gerade zu einer Zeit beschäftigt hat, als ich, Caroline Heber, Assistentin an ihrem Lehrstuhl war,11 Ehrke-Rabel, Die österreichische Organschaftsregelung vor dem Hintergrund der Kommissionsmitteilung zu Art 11 MwStRL, GES 2011, 236; Ehrke-Rabel, Die Mitteilung der Kommission zur Mehrwertsteuergruppe, in Englisch/Nieskens (Hrsg), Umsatzsteuer-Kongress-Bericht 2010 (2011) 159-188. und das sie - blickt man genau in ihr Schriftenverzeichnis22 Ehrke-Rabel, Steuersubjektivität bei Organschaft und Mehrwertsteuergruppen - Konzepte rechtsträgerübergreifender Besteuerung, in Desens (Hrgs), Transparente Besteuerung und Steuersubjektivität (2024); Ehrke-Rabel/Kettisch, Grenzüberschreitende Organschaften nach dem Urteil in der Rechtssache Skandia America, SWK 2015, 806. - wohl nie ganz losgelassen hat: die Mehrwertsteuergruppe. Die nationale Umsetzung der Mehrwertsteuergruppe (Art 11 MwStSyst-RL) in das nationale Recht wirft vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH eine Vielzahl von Fragen auf; wir wollen uns heute nur der territorialen Begrenzung der Norm widmen.

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