In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen sei im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erk veröffentlicht worden, die auch als Orientierung für die (Arbeitnehmer-)Veranlagung des Jahres 2024 dienen könnten. Der Überblick bietet eine Auswahl dieser Entscheidungen.

