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Kleinunternehmerregelung 2025

Steuerrecht AktuellDominik Schlögl, M.Sc. (WU)/Laura Krämer, LL.B. (WU)ÖStZ 2025/361ÖStZ 2025, 365 Heft 14 v. 17.7.2025

Mit dem AbgÄG 202411BGBl I 113/2024. und dem PrAG 202522BGBl I 144/2024. wurden die in der RL 2020/285/EU 33Vgl RL 2020/285/EU des Rates vom 18. 2. 2020 zur Änderung der RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen und der VO (EU) 904/2010 in Bezug auf die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und den Informationsaustausch zur Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Sonderregelung für Kleinunternehmen, ABl L 2020/62, 17. genannten umsatzsteuerlichen Sonderregelungen für Kleinunternehmer in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung führte zu grundlegenden Änderungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der betragsmäßigen Grenze der Kleinunternehmerregelung. Darüber hinaus wurde ein Verfahren für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerbefreiung innerhalb der EU durch inländische Unternehmer vorgesehen.44Vgl Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2025 (2025) 553. Im Zuge dieser Änderungen wurde der Anwendungsbereich der vereinfachten Rechnungslegung gem § 11 Abs 6 UStG für Kleinunternehmer erweitert. Seit dem 1. 1. 2025 kann diese unabhängig vom Rechnungsbetrag angewendet werden, sofern die Kleinunternehmerregelung gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG in Anspruch genommen wird.55Vgl Kuder/Zolles, Die neue Kleinunternehmerregelung - Kleinunternehmer im Inland, SWK 2024, 1359

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