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Aufsichtsrat und CSRD: Was gilt, bis Österreich nachzieht? (Auer/Milla, RWZ 2025/9, S. 47)

Artikelrundschau Februar 2025 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/349ÖStZ 2025, 335 Heft 13 v. 30.6.2025

Durch die Nichtumsetzung der CSRD stünden österr Unternehmen und deren Organe vor der Frage, welchen Berichtspflichten hinsichtlich Nachhaltigkeitsinformationen nun zum 31. 12. 2024 nachzukommen sei. Der Beitrag setzt die aktuelle Rechtslage sowie die CSRD in Perspektive, stellt Möglichkeiten zur Erfüllung der geltenden Berichtspflichten dar und gibt Hinweise, wie in dieser Situation insb der AR seiner Überwachungs- und Prüfpflicht nachkommen könne.

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