Wie andere Mitgliedstaaten habe auch Ö die RL über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nicht zeitgerecht umgesetzt. Mitten während der Regierungsverhandlungen habe das BMJ am 13. 1. 2025 den Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) zur allgemeinen Begutachtung versendet. Ein Inkrafttreten sei frühestens im April 2025 zu erwarten. Der Beitrag stellt die wesentlichsten Neuregelungen vor, samt den Übergangsregelungen und dem Sanktionenregime.

