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NaBeG: Der (verspätete) Entwurf zur Umsetzung der CSRD (Dokalik, RWZ 2025/7, S. 35)

Artikelrundschau Februar 2025 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/347ÖStZ 2025, 334 Heft 13 v. 30.6.2025

Wie andere Mitgliedstaaten habe auch Ö die RL über Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) nicht zeitgerecht umgesetzt. Mitten während der Regierungsverhandlungen habe das BMJ am 13. 1. 2025 den Entwurf eines Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) zur allgemeinen Begutachtung versendet. Ein Inkrafttreten sei frühestens im April 2025 zu erwarten. Der Beitrag stellt die wesentlichsten Neuregelungen vor, samt den Übergangsregelungen und dem Sanktionenregime.

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