Das BFG habe zu beurteilen gehabt, ob die Sachausschüttung von Gratisaktien einer US-Gesellschaft einen steuerpflichtigen Tatbestand bewirke oder wie ein steuerneutraler Aktiensplit zu behandeln sei.
Das BFG habe zu beurteilen gehabt, ob die Sachausschüttung von Gratisaktien einer US-Gesellschaft einen steuerpflichtigen Tatbestand bewirke oder wie ein steuerneutraler Aktiensplit zu behandeln sei.
