vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personengesellschaften als Organgesellschaften. Das Zusammenspiel von rechtskräftig und nicht-rechtskräftig veranlagten Organschaftsmitgliedern (Huber, taxlex 2025/12, S. 40)

Artikelrundschau Februar 2025 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/332ÖStZ 2025, 317 Heft 12 v. 19.6.2025

Ganz anders als es das nationale Recht vermuten lasse, solle nach der Interpretation der unionsrechtlichen Vorgaben - konkret Art 11 MwStSyst-RL - durch den EuGH eine Personengesellschaft (PG) auch als Organgesellschaft Teil einer Organschaft sein können. Wenngleich erst die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH Klarheit für den persönlichen Anwendungsbereich der Organschaft gebracht habe, komme dem Urteil ex-tunc-Wirkung zu. Das nationale Verfahrensrecht setze der rückwirkenden Anwendung jedoch klare Grenzen. Für die Vergangenheit könne eine PG nur dann Organgesellschaft sein, wenn der bestehende Bescheid noch unter Einbindung ordentlicher oder ao Rechtsmittel geändert werden könne. Die Bescheide des Organträgers und der PG, die nunmehr als Organgesellschaft gelte, müssten nicht zwangsläufig gleichermaßen abänderbar sein. So könne es sein, dass die Rsp des EuGH nur auf Ebene der PG, nicht aber auf Ebene des Organträgers berücksichtigt werde. Die Folge: Die Bescheide würden im Widerspruch zueinander stehen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, welche verfahrensrechtlichen Mechanismen anwendbar sein könnten, um widersprüchliche Bescheide zwischen Organträger und Organgesellschaft aufzulösen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!