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Die Auslegung des Art 19 Abs 1 DBA Liechtenstein durch das BFG (Lang, BFGjournal 2/2025, S. 51)

Artikelrundschau Februar 2025 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/318ÖStZ 2025, 315 Heft 12 v. 19.6.2025

Art 19 DBA Liechtenstein sei Art 19 OECD-MA 1963 nachgebildet gewesen. Demnach müssten die Dienste gegenüber dem Staat oder der Gebietskörperschaft "in Ausübung öffentlicher Funktionen" erbracht werden, um unter diese Vorschrift fallen zu können. Im Rahmen einer 2016 erfolgten Abkommensrevision sei diese Voraussetzung gestrichen worden. Gleichzeitig sei das DBA um ein 2. Zusatzprotokoll ergänzt worden, das nähere - im OECD-MA nicht vorgesehene - Regelungen zu Art 19 DBA Liechtenstein enthalte. Das BFG habe über die Auslegung der neuen Fassung und ihr Zusammenspiel mit dem 2. Zusatzprotokoll zu entscheiden gehabt. Das Verwaltungsgericht habe die Anwendung des Art 19 verneint und stattdessen Art 15 DBA Liechtenstein als maßgebend erachtet. Die Begründung des BFG verdiene eine nähere Analyse.

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