Der Beitrag analysiert die zentralen Neuerungen der mit 1. 1. 2025 in Kraft getretenen "Handysicherstellung neu". Ziel der Reform sei es gewesen, den Umgang mit Smartphones und anderen mobilen Datenträgern entsprechend den Vorgaben des VfGH und des EuGH an die aktuellen technologischen und rechtlichen Anforderungen anzupassen. Der Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung und beleuchtet wesentliche Kritikpunkte aus der Sicht der Strafverteidigung.

