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Die Behandlung von Sonderzahlungen für Spengler im Zuge der Einbeziehung in das BUAG. Besondere Fragen im Hinblick auf im Jahr 2024 geleistete Zahlungen (Wiesinger, SWK 3/2025, S. 130)

Artikelrundschau Jänner 2025 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/291ÖStZ 2025, 280 Heft 11 v. 30.5.2025

Mit der Novelle BGBl I 2024/120 habe der Gesetzgeber für Spengler ein besonderes Einbeziehungsverfahren in das BUAG geschaffen. Da im Geltungsbereich des BUAG besondere Vorschriften für Sonderzahlungen bestünden - gerade auch iHa das Steuerrecht -, würden sich hier besondere Fragen iHa die im Jahr 2024 vom Arbeitgeber geleisteten Sonderzahlungen stellen.

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