Seit 1. 1. 2024 gebe es die FlexCo. Ihre Einführung stelle Praxis und Wissenschaft vor Herausforderungen. Der Autor setzt sich mit einem Themenkreis auseinander, der die zu bewältigenden methodischen "Probleme" veranschauliche, nämlich mit der rechtsformübergreifenden Umgründung von FlexCos. Sehe man von den Bestimmungen zur Umwandlung (§§ 25 f FlexKapGG) ab, verrate das Gesetz hierzu nur wenig und lasse so die Verschmelzung und Spaltung unbesprochen.

