Die Frage nach der grenzüberschreitenden Wirkung mitgliedstaatlicher Mehrwertsteuergruppen sei - auch angesichts der unklaren Vorgaben der MwStSystRL - divers diskutiert worden. In der Rs Danske Bank habe der EuGH zwischenzeitlich eine allfällige Verpflichtung der MS zur Berücksichtigung von nach (EU-)ausländischem Recht gegründeten Gruppen postuliert. Dies habe bedeutsame und vielfältige Konsequenzen für die Handhabe in der Praxis, welche im Beitrag beleuchtet werden.

