Am 24. 10. 2024 sei die achte Erweiterung der EU-Amtshilfe-RL (DAC9) veröffentlicht worden. Sie solle die Bestimmungen der bereits in Kraft getretenen Pillar 2 RL um den automatischen Informationsaustausch der verpflichtend abzugebenden Ergänzungssteuererklärungen ergänzen und so die zwischenbehördliche Verwaltungszusammenarbeit innerhalb der EU stärken.

