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Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 - weit mehr als eine neue Ermittlungsmaßnahme (Prior, ZWF 1/2025, S. 2)

Artikelrundschau Jänner 2025 - Teil 1MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/247ÖStZ 2025, 262 Heft 10 v. 19.5.2025

Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 sei politisch und medial primär unter dem Schlagwort "Handysicherstellung" diskutiert worden, sei jedoch inhaltlich und umfangmäßig die größte Reform im Bereich des Strafverfahrensrechts seit Beschlussfassung der Neuregelung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2004 und gehe weit über die Einführung einer - nicht auf die Sicherstellung von Mobiltelefonen beschränkten - neuen Ermittlungsmaßnahme hinaus. Neben einer Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten würden auch zum Teil grundlegende Änderungen und Neuregelungen in wesentlichen Bereichen wie dem Beginn und Ende des Ermittlungsverfahrens und der Höchstdauer von Ermittlungsverfahren vorgenommen. Der Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

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