Der Beitrag geht der Frage nach, wann bei Gesellschafterzuschüssen im Jahr der Gewährung eine sofortige Teilwertabschreibung geltend gemacht werden kann.
1. Einleitung
Der Zeitpunkt der Vornahme einer Teilwertabschreibung von Beteiligungen und im Zusammenhang damit auch die steuerrechtliche Behandlung von gesellschaftsrechtlich veranlassten Zuschüssen ist häufig umstritten. Gesellschafterzuschüsse verfolgen öfters das Ziel, den Fortbestand einer sanierungsbedürftigen Gesellschaft sicherzustellen. Die den Zuschuss leistende Gesellschaft strebt idR eine zur Gewährung zeitnahe Abschreibung an.1 Der VwGH beschäftigte sich mit dieser Thematik in seinem Beschluss vom 28. 5. 2024, Ra 2022/15/0018. Im Rahmen dieses Beitrags werden zunächst die Urteile des BFG und des VwGH dargestellt. Daraufhin wird auf die unternehmens- und steuerrechtliche Bewertung von Beteiligungen und Gesellschafterzuschüssen eingegangen. Der Teilwertbegriff und dessen Zusammensetzung wird ebenfalls erläutert. Zuletzt wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine sofortige Teilwertabschreibung von Zuschüssen zulässig ist.

