Mit Erlass des BMF vom 15. 12. 2023, 2023-0.715.245, BMF-AV Nr 2023/151, seien die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) aufgrund gesetzlicher Änderungen angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR eingearbeitet worden. Zudem seien redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtabellen eingefügt worden. Im Beitrag werden die wesentlichen Änderungen aus dem LStR-WE 2023 dargestellt.