Mit 14. 7. 2023 sei das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) in Kraft getreten und ermögliche nun die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen. Die Bestimmungen des VirtGesG würden die vom Gesetzgeber erst-
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Mit 14. 7. 2023 sei das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) in Kraft getreten und ermögliche nun die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen. Die Bestimmungen des VirtGesG würden die vom Gesetzgeber erst-
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