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Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) - Was ist zu beachten? (Adrian-Waltner, RWZ 2024/6, S. 26)

Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung (Bilanzierung)MMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/233ÖStZ 2024, 263 Heft 9 v. 21.5.2024

Mit 14. 7. 2023 sei das Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) in Kraft getreten und ermögliche nun die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen. Die Bestimmungen des VirtGesG würden die vom Gesetzgeber erst-

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