Das Bundesministerium für Finanzen veröffentlichte am 13. 3. 2024 einen Erlass zur Wartung der Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2000. Mit dem Wartungserlass 2024 wurden in die EStR 2000 Änderungen aufgrund des AbgÄG 2023, der Öko-IFB-VO, der Fossile Energieträger-Anlagen-VO sowie weiterer legistischer Novellierungen eingearbeitet. Der vorliegende Beitrag widmet sich einem ersten Teil der ausgewählten Themen und erläutert zB die Ausführungen zur Entnahme von Gebäuden, Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Aktien und Rückerstattung der Quellensteuer bei Aktien oder der digitalen KESt-Befreiungserklärung.