Mit der Einrichtung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer im Jahr 2018 und damit einhergehend dem Inkrafttreten des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG), sei es auch zur Einführung zusätzlicher Meldeverpflichtungen gekommen, die bei Verletzung entsprechend unionsrechtlichen Vorgaben mit abschreckend hohen Geldstrafen sanktioniert würden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Verfehlungen nach dem WiEReG und über Sanierungsmöglichkeiten in der Praxis, damit eine mögliche Strafdrohung doch noch erfolgreich abgewendet werden kann.