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Heute schon in die Databox geschaut? Eine Vernachlässigung des digitalen Briefkastens kann Sie teuer zu stehen kommen! (Schmutzer, BFGjournal 1/2024, S. 33)

Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/204ÖStZ 2024, 227 Heft 8 v. 26.4.2024

Gem § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG mache sich eines Finanzvergehens schuldig, wer seiner Meldepflicht (§ 5) trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkomme und sei bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldstrafe bis zu 200.000 € zu bestrafen. Wer die Tat grob fahrlässig begehe, sei mit einer Geldstrafe bis zu 100.000 € zu bestrafen.

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