Ende Dezember 2023 habe Ö das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) verabschiedet und damit die globale Mindestbesteuerung in nationales Recht umgesetzt. Die globale Mindestbesteuerung solle sicherstellen, dass (multinationale) Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio € weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mind 15 % unterliegen. Die Befolgungspflichten würden grundsätzlich für jede in Ö ansässige Körperschaft gelten. Da die neuen Regelungen einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich brächten, sollten sich betroffene Konzerne und Körperschaften zeitnah mit der Umsetzung und Implementierung der globalen Mindestbesteuerung befassen.