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BEFIT - Die wesentlichen Inhalte zum aktuellen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (Ehrnhöfer, ÖStZ 2024/38, S. 36)

Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/188ÖStZ 2024, 225 Heft 8 v. 26.4.2024

Am 12. 9. 2023 habe die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag über den Rahmen der Unternehmensbesteuerung in Europa veröffentlicht. BEFIT ersetze den in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutierten, jedoch widerrufenen Vorschlag zu einer gemeinsam konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage (CCCTB bzw GKKB). Aufgrund der bereits beschlossenen bzw auf breite Zustimmung gestoßenen Normen zur Gewinnverteilung internationaler Unternehmen (Pillar I) und einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) habe sich die Wahrscheinlichkeit zur Einigung auf BEFIT erhöht. Im Falle der Beschlussfassung sei die Umsetzung in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. 1. 2028 vorgesehen, die entsprechenden Vorschriften sollten infolgedessen mit 1. 7. 2028 in Kraft treten. Fünf Jahre nach Inkrafttreten sei eine Evaluierung seitens der EU-Kommission vorgesehen.

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