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Wie weit reicht die staatliche Strafbefugnis? Zum Strafanwendungsrecht im Allgemeinen und zur österreichischen Regelung im Besonderen (Papathanasiou, ZWF 1/2024, S. 18)

Artikelrundschau Jänner 2024 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/186ÖStZ 2024, 224 Heft 8 v. 26.4.2024

Die Berechtigung eines Staats, einen Sachverhalt strafrechtlich zu ahnden, werde als Strafbefugnis bezeichnet. Das Strafanwendungsrecht habe die spezifische Funktion, diese Strafberechtigung zu regeln. Der Beitrag geht folgenden Fragen nach: Welche Bedeutung hat das Strafanwendungsrecht

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