Mit dem Mitte Dezember veröffentlichten LStR-Wartungserlass 20231 (LStR-WE) wurden die LStR 2002 an gesetzliche Änderungen (wie insb das AbgÄG 2023, das PrAG 20242 sowie Änderungen der SachbezugswerteVO und LohnkontenVO) und höchstgerichtliche Entscheidungen angepasst sowie redaktionelle und sonstige Aktualisierungen vorgenommen. Dieser Beitrag bietet einen ausgewählten Überblick über die wichtigsten Änderungen rund um die Personalverrechnung und den HR-Bereich.3